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   OLG Düsseldorf, 13.04.2006 - VII-Verg 10/06   

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OLG Düsseldorf, 13.04.2006 - VII-Verg 10/06 (https://dejure.org/2006,1083)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 13.04.2006 - VII-Verg 10/06 (https://dejure.org/2006,1083)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 13. April 2006 - VII-Verg 10/06 (https://dejure.org/2006,1083)
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Volltextveröffentlichungen (11)

  • openjur.de
  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Europaweite Ausschreibung der bundesweiten Auslieferung von Zustellungen der Gerichte und Staatsanwaltschaften eines Oberlandesgerichtsbezirks; Ausschluss eines Angebotes von der Wertung wegen eines Verstoßes gegen den aus dem Wettbewerbsgebot abzuleitenden Grundsatz des ...

  • oeffentliche-auftraege.de PDF

    Wettbewerbsbeschränkendes Verhalten: Verstoß gegen den Geheimwettbewerb (die Abgabe eines eigenen Angebots und die Beteiligung als Nachunternehmer eines anderen Bieters genügen per se nicht)

  • VERIS(Abodienst, Leitsatz ggf. frei)
  • Reguvis VergabePortal - Veris(Abodienst, Leitsatz ggf. frei)
  • Judicialis

    VgV § 4 Abs. 4; ; GWB § 36 Abs. 2; ; AktG § 17; ; AktG § 18

  • rewis.io
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Vergaberecht: Voraussetzungen für eine Doppelbewerbung

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Eigenes Angebot und Nachunternehmer: Ausschluss?

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

Besprechungen u.ä.

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Eigenes Angebot und Subunternehmer eines Dritten: Unzulässige Doppelbewerbung? (IBR 2006, 585)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZBau 2006, 810
  • ZfBR 2006, 698
  • ZfBR 2007, 52
 
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Wird zitiert von ... (42)Neu Zitiert selbst (9)

  • BGH, 18.02.2003 - X ZB 43/02

    Zulässigkeit einer Vorlage; Anfechtbarkeit der Aufhebung einer Ausschreibung

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 13.04.2006 - Verg 10/06
    Von der Beigeladenen zu 3. wurde mit einer Aufstellung über die in Frage kommenden Nachunternehmer der Beigeladenen zu 1. im Angebot überdies nichts Unzumutbares verlangt (vgl. dazu BGH, Beschl. v. 18.2.2003 - X ZR 43/02, NZBau 2003, 293, 296).

    Da eine sachgerechte, transparente und auf Gleichbehandlung aller Bieter abzielende Vergabeentscheidung nur getroffen werden kann, wenn hinsichtlich aller relevanten Umstände eine Vergleichbarkeit der Angebote gewährleistet ist (vgl. BGH, Beschl. v. 18.2.2993 - X ZB 43/02, ZfBR 2003, 401, NZBau 2003, 293), sind im Anwendungsbereich der VOL/A solche Angebote, die vom Auftraggeber geforderte Erklärungen nicht vollständig enthalten, unter den vergaberechtlichen Geboten des Wettbewerbs und der Gleichbehandlung (vgl. § 97 Abs. 1, 2 GWB) von der Wertung genauso zwingend auszuschließen, wie dies unter der Geltung der VOB/A geboten ist (vgl. § 25 Nr. 1 Abs. 1 lit. b VOB/A; ebenso: OLG Dresden VergabeR 2004, 724, 726; 609, 612).

  • OLG Düsseldorf, 13.09.2004 - W (Kart) 24/04

    Angebotsausschluss nach § 25 Nr. 1 Abs. 1 lit. f

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 13.04.2006 - Verg 10/06
    Allerdings bietet der Streitfall keine Handhabe und keinen Grund, das Angebot der Beigeladenen zu 3. - und mit ihm das Angebot der Beigeladenen zu 1. (die die Entscheidung der Vergabekammer insoweit freilich hat bestandskräftig werden lassen) - wegen eines Verstoßes gegen den aus dem Wettbewerbsgebot abzuleitenden Grundsatz des Geheimwettbewerbs von der Wertung auszuschließen (vgl. dazu im Einzelnen: OLG Düsseldorf, 1. Kartellsenat, Beschl. v. 13.9.2004 - VI-W 24/04 (Kart), VergabeR 2005, 117 - Kreditkartensystem; Vergabesenat, Beschl. v. 16.9.2003 - Verg 52/03, VergabeR 2003, 690 = WuW/E Verg 879 - Doppelbeteiligung/Bildungszentrum; Vergabesenat, Beschl. v. 28.5.2003 - Verg 8/03, VergabeR 2003, 461 - Nachreichen der Nachunternehmererklärung; OLG Jena, Beschl. v. 19.4.2004 - 6 Verg 3/04, WuW/E Verg 964 - Sanierungsvorhaben).

    Die Angebote der Beigeladenen zu 1. und zu 3. erfüllen nicht den von der Antragstellerin behaupteten Fall einer Doppelbewerbung, da nicht festgestellt werden kann, mit der Beigeladenen zu 1. habe an derselben Ausschreibung ein Bieter teilgenommen, dem nach dem gewöhnlichen Verlauf (ganz oder teilweise) das Angebot oder zumindest die Angebotsgrundlagen eines Mitbewerbers um den Zuschlag (hier der Beigeladenen zu 3.) bekannt gewesen seien (vgl. OLG Düsseldorf, 1. Kartellsenat, Beschl. v. 13.9.2004 - VI-W 24/04 (Kart), VergabeR 2005, 117, 118).

  • EuGH, 18.03.2004 - C-314/01

    Siemens und ARGE Telekom

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 13.04.2006 - Verg 10/06
    Dagegen bildet der Umstand, dass sich der Auftragnehmer gemäß § 4 Abs. 4 VgV sowie nach der Rechtsprechung des EuGH (vgl. Urt. v. 18.3.2004 - Rs. C-314/01, VergabeR 2004, 465 - Siemens, ARGE Telekom, m.w.N.) bei der Auftragserfüllung der Fähigkeiten und Kapazitäten anderer Unternehmen bedienen darf, entgegen der Meinung der Beigeladenen zu 3. für sich allein betrachtet keinen ausreichenden Grund, den Ausschluss des Einzelangebots eines Bieters, der von einem anderen Bieter bei derselben Ausschreibung als Nachunternehmer benannt worden ist, unter dem Gesichtspunkt eines Wettbewerbsverstoßes abzuwenden.
  • OLG Düsseldorf, 16.09.2003 - Verg 52/03

    Begriff der wettbewerbsbeschränkenden Abrede; Kenntnis eines Bieters von den

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 13.04.2006 - Verg 10/06
    Allerdings bietet der Streitfall keine Handhabe und keinen Grund, das Angebot der Beigeladenen zu 3. - und mit ihm das Angebot der Beigeladenen zu 1. (die die Entscheidung der Vergabekammer insoweit freilich hat bestandskräftig werden lassen) - wegen eines Verstoßes gegen den aus dem Wettbewerbsgebot abzuleitenden Grundsatz des Geheimwettbewerbs von der Wertung auszuschließen (vgl. dazu im Einzelnen: OLG Düsseldorf, 1. Kartellsenat, Beschl. v. 13.9.2004 - VI-W 24/04 (Kart), VergabeR 2005, 117 - Kreditkartensystem; Vergabesenat, Beschl. v. 16.9.2003 - Verg 52/03, VergabeR 2003, 690 = WuW/E Verg 879 - Doppelbeteiligung/Bildungszentrum; Vergabesenat, Beschl. v. 28.5.2003 - Verg 8/03, VergabeR 2003, 461 - Nachreichen der Nachunternehmererklärung; OLG Jena, Beschl. v. 19.4.2004 - 6 Verg 3/04, WuW/E Verg 964 - Sanierungsvorhaben).
  • BGH, 15.02.2005 - X ZR 43/02

    Rechtsfolgen eines Konstruktionsfehlers bei einer Maschine

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 13.04.2006 - Verg 10/06
    Von der Beigeladenen zu 3. wurde mit einer Aufstellung über die in Frage kommenden Nachunternehmer der Beigeladenen zu 1. im Angebot überdies nichts Unzumutbares verlangt (vgl. dazu BGH, Beschl. v. 18.2.2003 - X ZR 43/02, NZBau 2003, 293, 296).
  • OLG Düsseldorf, 28.05.2003 - Verg 8/03

    Nachunternehmerverzeichnis darf nachgereicht werden

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 13.04.2006 - Verg 10/06
    Allerdings bietet der Streitfall keine Handhabe und keinen Grund, das Angebot der Beigeladenen zu 3. - und mit ihm das Angebot der Beigeladenen zu 1. (die die Entscheidung der Vergabekammer insoweit freilich hat bestandskräftig werden lassen) - wegen eines Verstoßes gegen den aus dem Wettbewerbsgebot abzuleitenden Grundsatz des Geheimwettbewerbs von der Wertung auszuschließen (vgl. dazu im Einzelnen: OLG Düsseldorf, 1. Kartellsenat, Beschl. v. 13.9.2004 - VI-W 24/04 (Kart), VergabeR 2005, 117 - Kreditkartensystem; Vergabesenat, Beschl. v. 16.9.2003 - Verg 52/03, VergabeR 2003, 690 = WuW/E Verg 879 - Doppelbeteiligung/Bildungszentrum; Vergabesenat, Beschl. v. 28.5.2003 - Verg 8/03, VergabeR 2003, 461 - Nachreichen der Nachunternehmererklärung; OLG Jena, Beschl. v. 19.4.2004 - 6 Verg 3/04, WuW/E Verg 964 - Sanierungsvorhaben).
  • OLG Jena, 19.04.2004 - 6 Verg 3/04

    Geheimwettbewerb

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 13.04.2006 - Verg 10/06
    Allerdings bietet der Streitfall keine Handhabe und keinen Grund, das Angebot der Beigeladenen zu 3. - und mit ihm das Angebot der Beigeladenen zu 1. (die die Entscheidung der Vergabekammer insoweit freilich hat bestandskräftig werden lassen) - wegen eines Verstoßes gegen den aus dem Wettbewerbsgebot abzuleitenden Grundsatz des Geheimwettbewerbs von der Wertung auszuschließen (vgl. dazu im Einzelnen: OLG Düsseldorf, 1. Kartellsenat, Beschl. v. 13.9.2004 - VI-W 24/04 (Kart), VergabeR 2005, 117 - Kreditkartensystem; Vergabesenat, Beschl. v. 16.9.2003 - Verg 52/03, VergabeR 2003, 690 = WuW/E Verg 879 - Doppelbeteiligung/Bildungszentrum; Vergabesenat, Beschl. v. 28.5.2003 - Verg 8/03, VergabeR 2003, 461 - Nachreichen der Nachunternehmererklärung; OLG Jena, Beschl. v. 19.4.2004 - 6 Verg 3/04, WuW/E Verg 964 - Sanierungsvorhaben).
  • OLG Dresden, 31.03.2004 - WVerg 2/04

    Ausschluss eines Angebots; Antragsbefugnis; Gleichheitsgrundsatz;

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 13.04.2006 - Verg 10/06
    Da eine sachgerechte, transparente und auf Gleichbehandlung aller Bieter abzielende Vergabeentscheidung nur getroffen werden kann, wenn hinsichtlich aller relevanten Umstände eine Vergleichbarkeit der Angebote gewährleistet ist (vgl. BGH, Beschl. v. 18.2.2993 - X ZB 43/02, ZfBR 2003, 401, NZBau 2003, 293), sind im Anwendungsbereich der VOL/A solche Angebote, die vom Auftraggeber geforderte Erklärungen nicht vollständig enthalten, unter den vergaberechtlichen Geboten des Wettbewerbs und der Gleichbehandlung (vgl. § 97 Abs. 1, 2 GWB) von der Wertung genauso zwingend auszuschließen, wie dies unter der Geltung der VOB/A geboten ist (vgl. § 25 Nr. 1 Abs. 1 lit. b VOB/A; ebenso: OLG Dresden VergabeR 2004, 724, 726; 609, 612).
  • VK Arnsberg, 02.02.2006 - VK 30/05

    Abgabe eines eigenen Angebotes und innerhalb einer Bietergemeinschaft

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 13.04.2006 - Verg 10/06
    Die sofortige Beschwerde der Beigeladenen zu 3. gegen den Beschluss der Vergabekammer bei der Bezirksregierung Arnsberg vom 2. Februar 2006 (VK 30/05) wird zurückgewiesen.
  • OLG Düsseldorf, 21.05.2012 - Verg 3/12

    Berücksichtigung des Preises bei der Ermittlung des wirtschaftlichsten Angebots

    Lediglich ergänzend ist darauf hinzuweisen, dass nach der Rechtsprechung keineswegs jede (gegenseitige) Nachunternehmerbenennung bereits einen Verstoß gegen das Gebot des Geheimwettbewerbs darstellt, sondern solches allenfalls dann anzunehmen ist, wenn den Bietern daneben kein nennenswert eigener Kalkulationsspielraum mehr verbleibt (vgl. u.a. OLG Düsseldorf, Beschl. v. 13.4.2006 - VII-Verg 10/06, NZBau 2006, 810; Beschl. v. 9.4.2008 - VII-Verg 2/08, VergabeR 2008, 865; KG, Beschl. v. 13.3.2008 - 2 Verg 18/07, VergabeR 2008, 863; Thüringer OLG, Beschl. v. 29.8.2008 - 9 Verg 5/08).
  • OLG Düsseldorf, 09.04.2008 - Verg 2/08

    Zu den Voraussetzungen der Bekanntgabe einer detaillierten Bewertungsmatrix und

    Der Senat weist in diesem Zusammenhang lediglich darauf hin, dass nach seiner Rechtsprechung (vgl. Beschluss vom 13.04.2006 - VII-Verg 10/06) Bieter und Nachunternehmer, die ihrerseits als Bieter auftreten, dann nicht ausgeschlossen werden können, wenn beiden Bietern - dem jeweils anderen Bieter in ihrer Ausgestaltung unbekannt bleibende - nennenswerte Gestaltungsfreiräume bei der Kalkulation des jeweils eigenen Angebots verbleiben; hier wäre - neben den individuellen Gewinnaufschlägen jedes Bieters - insbesondere zu fragen, inwieweit dem jeweiligen Bieter Spielräume verblieben, seine originär eigene Leistung in dem Angebot gegenüber der Vergabestelle anders auszugestalten als im Nachunternehmerangebot gegenüber dem anderen Bieter.
  • VK Sachsen, 15.03.2007 - 1/SVK/007-07

    Nachunternehmerverzeichnis: Auch Sub-Sub-Unternehmer sind anzugeben!

    Auch sie vertrat die Auffassung, dass entsprechend dem Nachunternehmerverzeichnis sämtliche Nachunternehmer zu benennen waren und vertrat gleichfalls unter Berufung auf die Entscheidung des OLG Düsseldorf, Beschluss vom 13.04.2006, Verg. 10/06 die Rechtsauffassung, dass auch die Nachunternehmer der so genannten zweiten Linie zu bezeichnen gewesen seien.

    Soweit die Antragstellerin unter Bezugnahme auf eine Entscheidung des OLG Düsseldorf (B. v. 13.04.2006 - Verg 10/06) zum einen vortrug, die Verdingungsunterlagen seien nicht so zu verstehen gewesen, das auch die "Subsubs" im Nachunternehmerverzeichnis aufzuführen gewesen seien, so vermag die Vergabekammer unter Berücksichtigung der zuvor dargestellten Hinweise in den Verdingungsunterlagen dieser Argumentation nicht zu folgen.

    Auch sie vertrat die Auffassung, dass entsprechend dem Nachunternehmerverzeichnis sämtliche Nachunternehmer zu benennen waren und vertrat gleichfalls unter Berufung auf die Entscheidung des OLG Düsseldorf, Beschluss vom 13.04.2006, Verg. 10/06 die Rechtsauffassung, dass auch die Nachunternehmer der so genannten zweiten Linie zu bezeichnen gewesen seien.

    Soweit die Antragstellerin unter Bezugnahme auf eine Entscheidung des OLG Düsseldorf (B. v. 13.04.2006 - Verg 10/06) zum einen vortrug, die Verdingungsunterlagen seien nicht so zu verstehen gewesen, das auch die "Subsubs" im Nachunternehmerverzeichnis aufzuführen gewesen seien, so vermag die Vergabekammer unter Berücksichtigung der zuvor dargestellten Hinweise in den Verdingungsunterlagen dieser Argumentation nicht zu folgen.

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